Aufnahmekriterien

Für die Aufnahme in Amidon I muss ein Antrag auf Jugendhilfe beim zuständigen Jugendamt gestellt werden, für Amidon II ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim Sozialamt. In Amidon I können neben Mädchen und jungen Frauen ab August 2009 auch männliche Essgestörte (in einer eigenen WG) aufgenommen werden.


Aufnahmekriterien