| Als vorletzter Verselbständigungsschritt können Einzelmaßnahmen ambulanter Betreuung mit den Kostenträgern vereinbart werden: Dazu gehört die Weiterbetreuung durch die bekannten Therapeuten und Ernährungsfachkräfte, sowie die Teilnahme an einzelnen gruppentherapeutischen Angeboten des Hauses. Die ehemaligen BewohnerInnen leben dabei bereits in eigenen, von Ihnen selbst angemieteten Wohnungen. | ![]() |